BMW-Firmenlauf zur Spätschicht

Am 20. Juni 2017 fand der 10. BMW-Firmenlauf statt. Erstmals waren auch die “Irrläufer” von Karl Meisel dabei. Bei herrlichen Temperaturen war die Bewältigung der rund 5 km langen Laufstrecke am Hastedter Osterdeich für alle Teilnehmer ein großer Spaß. Der Spaß am gemeisamen Sport stand auch im Vordergrund. Man lief nicht gegeneinander, sondern miteinander. Zeiten wurden nicht genommen und so konnte jeder die Strecke in seiner Wohlfühlgeschwindigkeit absolvieren.

Nach dem Lauf musste man anch einer Erfrischung nicht lange suchen. Im Biergarten klang der Abend in gemütlicher Runde aus.

Bei den Veranstaltern möchten wir uns für dieses sehr gelungene Event bedanken.

Im nächsten Jahr sind wir auf jeden Fall wieder dabei. Vielleicht können wir ja noch mehr Kollegen zum Mitmachen motivieren.

Werder Bremen Schachtabdeckungen jetzt lieferbar

Endlich ist sie da, ….

die Werder Bremen Schachtabdeckung ist jetzt lieferbar!

Bestellungen können Sie an info@km.bl-werbepartner.de senden

Wir liefern die Schachtabdeckungen in Deutschland (außer Inseln) für 299,00 € inkl. USt., Transport und Verpackung auf Einwegpalette,

bzw. für 238,00 € ab Lager Stuhr.

mehr

 

 

 

Werder Bremen Schachtabdeckungen

Es gibt schon viele Vorbestellungen ….

und in der nächsten Woche werden sie dann endlich geliefert!

 

 

Hier ist das erste Foto:

 

 

 

Werder Bremen Schachtabdeckungen

Werder Bremen Lebenslang Grün-Weiss

Bald ist es soweit!

Die neue Werder Bremen Schachtabdeckung

ist ab Ende April lieferbar!!!!!

Zeichnung Werder Bremen Schachtabdeckung Klasse A

 

Nach monatelanger Vorbereitungszeit werden die Werder Bremen Schachtabdeckungen nun endlich in der 14. Kalenderwoche gegossen. Selbstverständlich setzen wir ganz auf “made in Germany” und lassen bei MeierGuss in Rahden fertigen. Ab Ende April können wir diesen lizenzierten Fanartikel exklusiv liefern.

Die Schachtabdeckung Klasse A 50 KN ist auf 5 to. Bruchlast geprüft und für den Einsatz auf Privatgrundstücken mit PKW-Verkehr geeignet.

Der Rahmen besteht aus Gußeisen mit Beton, der Deckel aus Gußeisen.

Ein Foto gibt es leider noch nicht. Es wird nachgereicht, sobald die Schachtabdeckungen eingetroffen sind. Die Schachtabdeckung wird, genauso wie unsere anderen Wappendeckel, eine schwarze Oberfläche haben.

Wir liefern die Schachtabdeckungen in Deutschland (außer Inseln) für 299,00 € inkl. Transport und Verpackung auf Einwegpalette.

Bestellen können Sie schon heute per Email.

neue Schachtabdeckungen

ACO hat das Schachtabdeckungssystem Multitop konsequent weiterentwickelt.

Jetzt neu: ACO Multitop PLUS

Lesen Sie hier die Details.

Reverse Charge Verfahren für Stahllieferungen

Die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für Stahllieferungen hat unsere Branche in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Im Folgenden möchten wir unseren Kunden die Situation aus unserer Sicht darstellen:

Im Juli 2014 hat der Gesetzgeber eine Änderung des § 13b des Umsatzsteuergesetztes beschlossen. Die Gesetzesänderung sollte zum 01.10.2014 vollzogen werden.

Im Kern bedeutete dies für unseren Betrieb, dass einige Stahlprodukte unseres Lieferprogramms von den neuen Regeln betroffen wären. Träger und Betonstahl hätten ohne den Ausweis der Umsatzsteuer abgerechnet werden müssen. Es wäre bei diesen Lieferungen die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, also die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, eingetreten.

In der Umsetzung der Gesetztesänderungen in den Betrieben haben sich schnell Fragen ergeben, die auch von kundiger Seite nicht so einfach zu beantworten waren. Hier hat sich speziell die genaue Zuordnung der Ware zu Zolltarifnummern als schwierig erwiesen. Zum Beispiel die Frage in welchen Verarbeitungsgrad ein Träger noch ein Träger ist und ab wann er als Teil einer Konstruktion zu betrachten ist. Davon hängt die Zuordnung zu den Zolltarifnummern und somit auch die umsatzsteuerliche Behandlung ab.

Nachdem diese und ähnliche Fragestellungen durch betroffene Firmen, Softwarehersteller, Wirtschaftsverbände usw. an die Finanzbehörden und in Folge dessen und das Bundesministerium für Finanzen gerichtet wurden, erkannte man, dass eine so kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist. Am 26.09.2014 wurde vom BMF eine Nichtbeanstandungsregel veröffentlicht. Diese sah eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014 vor.

In den Monaten Oktober und November war die ganze Branche damit beschäftigt eine Klärung der offenen Punkte herbeizuführen. Während Werkslieferungen recht gut einzuordnen waren, stellte sich für uns weiter die Frage wie mit weiterverarbeitetem Material zu verfahren ist. Auch die Abwicklung von Mischlieferungen, also unbearbeitetes und bearbeitetes Material in einer Lieferung, war noch unklar.

Am 03. Dezember 2014 hat der Bundestag eine erneute Änderung des § 13b UStG beschlossen. In diesem Zuge wurde die Nichtbeanstandungsregel bis Ende Juni 2015 verlängert. Viel bedeutender als diese Verlängerung war jedoch die Änderung der Anlage 4. Überraschender Weise wurde die Liste um einige Waren reduziert. Nach Prüfung der Liste konnten wir feststellen, dass die Artikel unseres Sortiments nicht mehr in der Anlage 4 genannt werden.

Dadurch trifft das Reverse-Charge-Verfahrens für Stahllieferungen auf unsere Kunden- und Lieferantenbeziehungen nicht mehr zu.

Am 19. Dezember 2014 hat der Bundesrat die Entscheidung des Bundestags bestätigt, wodurch diese Änderung zum 01. Januar 2015 in Kraft trat.

Im Zusammenhang mit Reverse-Charge baten wir im November 2014 unsere Kunden um einen Stammdatenabgleich. Wir danken Ihnen für die daraus folgenden netten Gespräche und Kontakte. Die Stammdaten pflegen wir selbstverständlich trotzdem ein, also lohnt es sich auch jetzt noch zu antworten.

Abschließend möchte ich mich bei all denen bedanken, die mir bei der Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens in unserem Betrieb geholfen haben. Also unseren Kunden und Lieferanten, Softwareherstellern, Wirtschaftsverbänden, der IHK Hannover und nicht zuletzt den Mitarbeiterinnen unserer Finanzbuchhaltung.

Herzlichst grüßt Sie Ihr

Joachim Schankin

Stuhr, 08.01.2015